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So geht sicheres Chiptuning: Von Teilegutachten bis Versicherung
Vertrauen, Teilegutachten, korrekte Messungen: Sämtliche Mehrleistungen der Chiptuning-Produkte von DTE Systems werden durch eine VdTÜV-konforme Differenzmessung ermittelt, daher sind die Tuningsysteme auch eintragungsfähig. DTE Systems ist der Anbieter mit den meisten Teilegutachten. Das bedeutet, dass den Tuningmaßnahmen schon beim Kauf ein TÜV-Teilegutachten beiliegt, was aktuell für mehr als 3.800 Fahrzeuge gilt. Was beim Chiptuning in Bezug auf Ihre Versicherung zu beachten ist, erfahren Sie weiter unten im Text.
Die dann vorliegenden Teilegutachten machen die Eintragung einfach. Unsere Empfehlung: Mit dem Einbau und dem Teilegutachten können Sie bei einer Prüfstelle wie DEKRA, TÜV oder KÜS eine Änderungsabnahme durchführen lassen. Dabei wird i.d.R. lediglich eine Sichtkontrolle vorgenommen. Die Kosten für die Abnahme können variieren – am besten informieren Sie sich im Vorfeld dazu und vergleichen unterschiedliche Prüfstellen. Mit der dort ausgestellten Abnahmebescheinigung gehen Sie zur örtlichen Zulassungsstelle, wo die Eintragung in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) vorgenommen wird. Die Gebühr hierfür beträgt ca. 15 Euro. Dann ist alles vorschriftsgemäß und die Betriebserlaubnis gewährleistet. Sollte es übrigens kein Teilegutachten für Ihr Fahrzeug geben, können Sie uns gern kontaktieren oder eine Einzelabnahme vornehmen lassen.
Chiptuning und KFZ-Versicherung: Das müssen Sie wissen
Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrer KFZ-Versicherung bereits vor der geplanten Tuningmaßnahme am Motor über eine mögliche Prämienanpassung zu informieren. Die Einstufung z.B. bei der Haftpflicht-Versicherung erfolgt im Übrigen leistungsunabhängig, trotzdem werden unterschiedliche Fahrzeugmodelle oft unterschiedlich bewertet. Das hängt u.a. mit der Schadensquote oder Häufigkeit der Modelle zusammen. Es ist zwar hierbei so, dass PS-starke Autos bezüglich einer möglichen Gefahrerhöhung anders eingestuft werden, allerdings stellt dies keine Regel dar. Viel eher ist es so, dass Fahrzeuge von Vielfahrern oder Modelle der Oberklasse in den höchsten Haftpflicht-Klassen liegen. Dabei gibt es in den Versicherungsklassen auch von Jahr zu Jahr Veränderungen: So verbesserte sich von 2018 auf 2019 der Audi A5 Cabrio 3.2 TFSi um vier Haftpflicht-Typklassen, während der BMW 320d Touring nun drei Klassen schlechter positioniert ist.
Nach unserer Erfahrung kommt es in der Mehrzahl der Fälle von chipgetunten Fahrzeugen übrigens nicht zu einer Prämienanpassung Ihrer Versicherung. Möglich ist hingegen eine Änderung der Kasko-Versicherung, da der verbaute Tuning-Chip am Steuergerät nach Einschätzung einiger Versicherer, den Wert des Fahrzeugs erhöhen kann. Daher raten wir Ihnen, vorab Ihre KFZ-Versicherung zu kontaktieren.
Chiptuning und KFZ-Steuer: Alles im grünen Bereich
Eine weitere gute Nachricht: Die KFZ-Steuer ändert sich bei Einbau einer Leistungssteigerung nicht. Die Höhe der Steuer hängt vielmehr von Hubraumgröße und CO2-Ausstoß ab.